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Absenzen, Halbtage, Gesuche

Entschuldigte Absenzen
Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten aus folgenden Gründen als entschuldigt:
-Krankheit oder Unfall des Kindes
-Krankheit oder Todesfall in der Familie
-Schularzt
-Schulzahnarzt
-Erziehungsberatung
-Prüfungsaufgebote
-Wohnungswechsel/Umzug der Familie
-Arzttermine
-Zahnarzttermine
Für diese Absenzen bringen die Schülerinnen und Schüler der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung. Die Absenz wird als "entschuldigt" im Beurteilungsbericht eingetragen.

Fünf freie Halbtage pro Schuljahr
Diese Selbstdispensation wird in der Verantwortung der Eltern wahrgenommen. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse.
Jedes Kind hat Anspruch auf fünf freie Halbtage pro Schuljahr. Die Erziehungsberechtigten entschuldigen das Kind schriftlich. Ein Entschuldigungsgrund ist nicht nötig. Jedoch muss die Entschuldigung spätestens einen Tag vor der Abwesenheit bei der Klassenlehrkraft sein.

Bezug:
-Einzeln oder zusammenhängend, nicht in Einzellektionen aufteilbar
-Unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen
-Ohne Angabe von Gründen
-Orientierung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers durch die Eltern, schriftlich, bis spätestens am Vortag
-Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden
-Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule

Absenzen wegen Bezug der Halbtage werden im Beurteilungsbericht nicht eingetragen.


Dispensationen für einzelne Absenzen
Neben den freien Halbtagen kann die Schulleitung auf ein schriftliches Gesuch der Eltern weitere Dispensationsgründe anerkennen:
-Der Arbeitgeber bestätigt, dass die Ferienkoordination wegen des Berufs der Eltern nicht möglich ist.
-Ferienkoordination wegen Geschwistern in anderen Schulen ist nicht möglich
-Schnupperlehren können nicht in den Ferien gemacht werden.
-Wichtige Familienereignisse (z.B. Hochzeit eines Familienmitgliedes).
-Aktive Teilnahme an wichtigen Sportanlässen (z.B. kantonale oder eidgenössische Wettkämpfe).
-Aktive Teilnahme an wichtigen kulturellen Veranstaltungen (z.B. kantonale oder eidgenössische Musikwettbewerbe).
-Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit der Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.
Vorgehen: Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein. Für die Dispensation für Schnupperlehren kann eine kürzere Frist gewährt werden. Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung der Gesuche einholen.
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Schulleitung Kontakt auf.
Diese Absenzen werden im Beurteilungsbericht eingetragen.
Downloads
Absenzen entschuldigen
Halbtag
(Sie brauchen den Acrobat-Reader, um eine pdf-Datei anzusehen. Download unter Links.)
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